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Einwilligungserklärung

zur Verarbeitung von Gesundheits- und genetischen Daten gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO

Stand: Mai 2026

Entwurf — juristisch zu prüfen. Dieser Text ist ein Entwurf und wurde noch nicht durch eine Fachanwaltskanzlei geprüft. Er ist bis zur finalen rechtlichen Freigabe nicht rechtsverbindlich. Die Einwilligung wird erst ab regulärem Verkaufsstart durch die SPIT. GmbH (in Gründung) eingeholt; in der Waitlist-Phase werden keine Gesundheitsdaten verarbeitet.